Sicherheitslösungen für KRITIS-Betreiber

Das KRITIS-Dachgesetz und die NIS2-Richtlinie definieren klare Mindeststandards für die Sicherheit Kritischer Infrastrukturen. Mit den elektronischen Schließ- und Zugangskontrollsystemen von ASSA ABLOY erfüllen Betreiber diese Anforderungen. Sie ermöglichen eine lückenlose Zutrittskontrolle und -dokumentation bei hoher Flexibilität in der Vergabe von Zugangsrechten.

KRITIS-Dachgesetz und NIS2-Richtlinie: Das kommt auf Betreiber Kritischer Infrastrukturen zu

Das KRITIS-Dachgesetz und die NIS2-Richtlinie definieren die neuen Sicherheitsstandards für Betreiber Kritischer Infrastrukturen. Diese rechtlichen Vorgaben reagieren auf eine wachsende Bedrohungslage und fordern einen umfassenden Schutz, der digitale und physische Risiken gleichermaßen berücksichtigt.

  • Was ist das KRITIS-Dachgesetz?

    Das KRITIS-Dachgesetz definiert einen bundesweit einheitlichen Rahmen für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen. Für Betreiber bedeutet das, dass sie die physischen Sicherheitseinrichtungen Ihrer Gebäude und Anlagen verstärken müssen. Zentral ist dabei die Gewährleistung effektiver Zugangskontrollen und Überwachungssysteme. 

    In unserem Whitepaper erfahren Sie, wie Sie die KRITIS-Anforderungen umsetzen können.

  • Was ist die NIS2-Richtlinie?

    Die NIS2-Richtlinie hebt das Cybersicherheitsniveau von Unternehmen in kritischen Sektoren an und stellt strengere Anforderungen an das Risikomanagement sowie die Meldung von Sicherheitsvorfällen. So müssen auch frei zugängliche Terminals, Arbeitsspeicher und Monitore geschützt werden, die leicht Ziel von Angriffen werden können, etwa durch manipulierte USB-Geräte. Die zunehmende Vernetzung durch IoT-Geräte verstärkt diese Risiken. 

    In unserem Whitepaper zeigen wir Ihnen, wie Sie mit digitaler Zugangskontrolle die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen und Ihre cyberphysische Sicherheit erhöhen.

Beachten Sie: Das nationale Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie wird derzeit erarbeitet (Stand: Januar 2025). Die Richtlinie ist in Deutschland also noch nicht in Kraft getreten. Betreiber sollten sich jedoch bereits jetzt damit auseinandersetzen, um frühzeitig reagieren zu können. Informationen zum Stand der Umsetzung erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

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