Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen und die Verkaufs- und Lieferbedingungen der ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH.
Für Produkte, die mit dem Symbol "durchgestrichene Mülltone" gekennzeichnet sind gilt:
Verpackungsmaterialien müssen der Wiederverwendung zugeführt werden. Das Verpackungsmaterial kann auch am Ort der Übergabe dem Vertreiber oder Fachhandwerker kostenlos zur Entsorgung überlassen werden.
BattG-Reg.-Nr. DE 31921734
Das Produkt enthält Batterien oder Akkumulatoren. Batterien, Akkumulatoren müssen dem Produkt entnommen werden (siehe Bedienungsanleitung des Produkts) und separat entsorgt werden.
Altbatterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Hausmüll und können an jeder örtlichen Sammelstelle kostenlos zurückgegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gesetzlich verpflichtet.
ElektroG-Reg.-Nr. DE 69404980
Das Produkt ist nach dem Gebrauch als Elektronikschrott ordnungsgemäß zu entsorgen und zur stofflichen Wiederverwendung einer örtlichen Sammelstelle kostenlos zuzuführen.
Es bestehen grundsätzlich folgende weitere Möglichkeiten zur kostenlosen Entsorgung beim Vertreiber:
Die Rücknahmepflicht gilt für Vertreiber von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von größer 400 m² oder für Vertreiber von Lebensmitteln, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m². Bei Online-Anbietern gelten die aufsummierten Lager- und Versandflächen für Elektrogeräte als Verkaufsfläche. Für weitere Details siehe ElektroG3 §17 (1)(2).
Vertreiber, die Fernkommunikationsmittel verwenden, müssen bei Auslieferung von Wärmeüberträgern, Bildschirmen, Monitoren und Geräten, die Bildschirme mit einer Oberfläche größer 100 Quadratzentimetern enthalten sowie Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt unentgeltlich abholen oder mitnehmen. Für Lampen und insbesondere kleinere Geräte müssen sie geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleisten