Türöffner in Rauchschutztüren und Feuerschutztüren

An Rauch- und Feuerschutztüren werden besonders hohe Anforderungen gestellt. Diese Spezialtüren werden in Bereichen eingesetzt, die dem Schutz von Menschenleben dienen. Gleichzeitig muss auch der Sicherung von Eigentum Rechnung getragen werden.

Die wichtigsten Anforderungen:

  • Türöffner müssen aus Materialien bestehen deren Schmelzpunkt nicht unter 1000 °C liegt
  • Nur Arbeitsstromausführung ist zulässig
  • Türöffner dürfen nicht in Dauerentriegelung betrieben werden
  • Mechanische Entriegelung bzw. Arretierungsfunktion sind nicht zulässig
  • Es werden Türschließer als Schließmittel benötigt
  • Eignungsnachweis durch Zertifikat der Leistungsbeständigkeit
  • Einbau nur vom Türenhersteller bei der Herstellung der Tür.
  • Nachrüstung in Ausnahmefällen nur dann, wenn eine Zustimmung im Einzelfall der obersten Bauaufsichtsbehörde (auf Landesregierungsebene) erteilt ist.

Allgemeines

  • Festigkeit gegen Aufbruch je nach Modell > 10.000 N - 15.000 N
  • Verwendbar in Feuerschutztüren bzw. für Fluchttüren

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